Eine Kleingartenanlage ist eine in sich geschlossene Anlage mit mehreren aneinander liegenden Kleingartenparzellen.

Innerhalb dieser Anlage befinden sich in der Regel gemeinschaftlich genutzte Wege als Zugang zu den einzelnen Kleingärten, sowie gemeinschaftlich genutzte Flächen oder Einrichtungen.

(z.B. Parkplatz, Spielplatz, Sportplatz, Festwiese, Vereinshaus, Grillplatz usw.)
Ein Kleingarten ist eine Grundstücksfläche, die zur nichterwerbsmäßigen kleingärtnerischen Nutzung und Erholungsnutzung angepachtet werden kann.

Die kleingärtnerische Nutzung erstreckt sich insbesondere auf die Gewinnung von Obst und Gemüse für den Eigenbedarf.

Die kleingärtnerische Nutzung und Erholungsnutzung stehen gleichrangig nebeneinander.

Zur Parzellenfläche hat man vielerlei individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.
Konkrete Regelungen zur kleingärtnerischen Nutzung und Erholungsnutzung sind im Kleingartenpachtvertrag und der Gartenordnung enthalten. Die Rahmengartenordnung des Landesverbandes Brandenburg der Gartenfreunde e.V., ist Bestandteil des Kleingartenpachtvertrages.
Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zum Kleingartenrecht findet man im Bundeskleingartengesetz.